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| Auf dem Weg zur Spitze – Karriere im Jahr 2009 |
Die Personalberatung Odgers Berndtson hat die Werdegänge von Vorstandsvorsitzenden der DAX-30-Unternehmen untersucht, die im "manager magazin" August 2009 veröffentlicht wurde, und herausgefunden, dass die Zahl der Juristen unter den Vorstandsvorsitzenden drastisch am Abnehmen ist und die Zahl der Naturwissenschaftler enorm zugenommen hat.
Die Vorstände werden auch bunter: Waren vor 20 Jahren nur 3 Vorstandsvorsitzende, so waren es im Jahr 2008 schon 23. Vor ihrer Tätigkeit als CEO waren diese Personen in der Vergangenheit überwiegend im Bereich Finanzen tätig; nun kommen die CEOs auch aus Operations und Sales / Marketing.
Es wurden auch Aufsichtsräte der DAX-30-Unternehmen befragt, welches Profil erfolgreiche Kandidaten für den Vorstandsvorsitz mitbringen müssten. Das Schlusslicht (Platz 16) der „Hitlist“ bildete die Frustrationstoleranz. Ganz oben auf der Liste stehen für die Aufsichtsräte:
- Führungsfähigkeit
- Sozialkompetenz
- Visionsfähigkeit
- Teamfähigkeit und
- Analytische Begabung
Was wünschen sich Personalchefs von Hochschulabsolventen?
Noten:
Ein guter Abschluss soll es schon sein. Oft werden Note und Studiendauer zusammen betrachtet und bewertet: langes Studium mit mässigem Abschluss weckt keine Emotionen.
Praktika:
Während vor 20 Jahren noch Aktivitäten in Studenten-Gremien für Personalchefs interessant waren, punkten heute Praktika, und zwar mindestens zwei davon.
Internationalität:
Angesichts der Globalisierung sind im Ausland erworbene Sprachkenntnisse unerlässlich: entweder als Austauschschüler/in oder ein Auslandssemester. Menschen mit Auslandserfahrung wird eine höhere Sozialkompetenz zugeschrieben.
Persönlichkeit:
Personaler legen grossen Wert auf Teamfähigkeit, Mobilität und Selbstmotivation. Personaler forschen aber auch sehr gern im Internet, was sie dort so alles, vor allem Privates, über ihre Bewerber/innen finden, um dies zur Entscheidungsgrundlage zu machen.
Und was passiert mit den Führungskräften, die infolge der Wirtschafts- und Finanzkrise ihren Arbeitsplatz verlieren? Hierzu ein interessante Urteil des Bundesarbeitsgerichts:
| Sozialplan für Leitende Angestellte? |
BAG v. 10. Februar 2009:
Das Bundesarbeitsgericht hält auch weiterhin an seiner bisherigen Rechtsprechung fest. Danach fehlt dem Betriebsrat jegliche Regelungskompetenz für Angelegenheiten, die die Leitenden Angestellten (§ 5 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz) betreffen. Ein Anspruch auf Gleichbehandlung der Leitenden mit den Nicht-Leitenden bei Abfindungszahlungen wird weiterhin höchstrichterlich abgelehnt.
Konsequenz:
Vereinbaren Sie mit dem Arbeitgeber Abfindungszahlungen für den Fall einer betriebsbedingten Kündigung – und zwar schriftlich. Mündliche Abreden sind im Regelfall entweder unwirksam und / oder im Streitfall nicht beweisbar.
Weitere Konsequenz:
Falls Sie aus Sicht Ihres Arbeitgebers unter die Rubrik Leitende Angestellte fallen, dann überprüfen Sie, ob Sie tatsächlich die strengen Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 BetrVG erfüllen. Wenn nicht, dann sind Sie auch kein/e Leitende/r und hätten Anspruch auf die Leistungen aus dem Sozialplan.
Wenn Sie
mehr zu diesen Themen wissen wollen, dann mailen Sie mir bitte oder rufen Sie mich kurz an: 0228 - 180 20 07.
Ich freue mich
auf Ihren Anruf!
Ihr Volker Ostler.